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Verschmelzung (3 Firmen) · Kapital: 151.152 € · Ge­sell­schafts­ver­trag Hrb 22.10.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 11133: Yanmar Energy System Europe GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-45768 Marl
. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 127.152,00 EUR beschlossen, und zwar in Höhe von 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der KKU Concept GmbH mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 12017), in Höhe von 52.152,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Eschenfelder Kälte-, Klima- und Umwelttechnik GmbH mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5981) und in Höhe von 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Eschenfelder KKU Services GmbH mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 11151). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 4 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Neues Stammkapital: 151.152,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2019 mit der KKU Concept GmbH mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 12017), mit der Eschenfelder Kälte-, Klima- und Umwelttechnik GmbH mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5981) und mit der Eschenfelder KKU Services GmbH mit Sitz in Marl (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 11151) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Yanmar Energy System Europe GmbH, Marl.