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Mitteilung über Beschlussfassungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG Ureg 04.09.2012 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

WESTGRUND Aktiengesellschaft

Remscheid

ISIN: DE000A0HN4T3 - Wertpapier-Kenn-Nr.: A0HN4T

Mitteilung über Beschlussfassungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG

I. Eigene Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der WESTGRUND Aktiengesellschaft hat am 24. August 2012 unter Tagesordnungspunkt 9 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 23. August 2017 eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Hauptversammlungsbeschlusses zu erwerben und zu verwenden. Die Gesellschaft wurde dabei ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu veräußern, und dabei in bestimmten Fällen nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung wiedergegeben, die am 16. Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

II. Genehmigtes Kapital 2012

Ferner hat die ordentliche Hauptversammlung der WESTGRUND Aktiengesellschaft am 24. August 2012 den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 23. August 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.634.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.634.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien (Stammaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in dem Tagesordnungspunkt 6 in der am 16. Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung wiedergegeben.

III. Schuldverschreibungen und Bedingtes Kapital 2012

Des Weiteren hat die Hauptversammlung der WESTGRUND Aktiengesellschaft am 24. August 2012 den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 7 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. August 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechte (zusammen " Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 28.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 2.800.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Der Vorstand ist dabei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Das zugehörige Bedingte Kapital 2012 wurde von der Hauptversammlung der WESTGRUND Aktiengesellschaft am 24. August 2012 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen. Danach ist das Grundkapital um bis zu EUR 2.800.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012). Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie

(i)

die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 24. August 2012 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 23. August 2017 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2012 zu bedienen, oder

(ii)

die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 24. August 2012 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 23. August 2017 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen bzw. die Gesellschaft von ihrem Andienungsrecht auf Lieferung von Aktien Gebrauch macht und die Gesellschaft sich entschließt, hierzu Aktien aus diesem Bedingten Kapital 2012 zu liefern.

Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist unter den Tagesordnungspunkten 6,7,8 und 9 in der am 16. Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung wiedergegeben.

 

Remscheid, im August 2012

WESTGRUND Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Westgrund Holding GmbH, Berlin.