Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

GF: Jan-Hendrik Goldbeck, Jörg-Uwe Goldbeck, Marcus Wattenberg · Formwechsel: Aurum Agrar GmbH & Co. KG · Anschrift · Kapital: 2.000.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung … Hrb18.10.2019 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 734745: Aurum Agrar GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-69493 Hirschberg
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2019. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-69493 Hirschberg
. Gegenstand: Landwirtschaft, insbesondere der Erwerb oder das Anpachten land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke und grundstücksgleicher Rechte zur alleinigen oder gemeinschaftlichen Bewirtschaftung und / oder zur Verpachtung; dies kann über landwirtschaftliche Besitzgesellschaften in Kooperation mit den Bewirtschaftern der erworbenen Agrarflächen geschehen; sonstige Leistung, die den Gegenstand zu Buchstabe a) direkt oder indirekt zu fördern geeignet sind. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wattenberg, Marcus, Spenge, *??.??.????. Geschäftsführer: Goldbeck, Jörg-Uwe, Bielefeld, *??.??.????; Goldbeck, Jan-Hendrik, Bielefeld, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KG unter der Firma "Aurum Agrar GmbH & Co. KG", Hirschberg (Amtsgericht Mannheim HRA 706099) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Aurum Agrar GmbH, Bielefeld.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "Aurum Agrar GmbH - GF: Jan-Hendrik Goldbeck, Jörg-Uwe Goldbeck, Marcus Wattenberg · Formwechsel: Aurum Agrar GmbH & Co. KG · Anschrift · Kapital: 2.000.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung …" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.