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Die Hauptversammlung vom 29.08.2019 hat die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes … Hrb17.10.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Text
HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60594 Frankfurt a. Main
. Die Hauptversammlung vom 29.08.2019 hat die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) sowie die Änderung der §§ 19 (Jahresabschluss) und 14 (Ort der Hauptversammlung) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 28.08.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 10.274.629,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: euromicron AG, Neu-Isenburg.