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Übernahme: Daimler AG · Ausgliederung: Daimler AG · Satzung Hrb10.10.2019 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung)
Auf einen Blick
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HRB 762884: Daimler Truck AG, Ungenannte Str. ??, D-70372 Stuttgart. Das Grundkapital ist durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25.07.2019 zur Durchführung der Aufnahme des ausgegliederten Teils des Vermögens der "Daimler AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19360) um 299.950.000,00 EUR auf 300.000.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 25.07.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Grundkapital nun: 300.000.000,00 EUR. Die Aktiengesellschaft "Daimler AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19360) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.03.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.05.2019 bzw. 25.07.2019 den das Geschäftsfeld Trucks & Buses betreffenden Teil ihres Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Der zwischen der Gesellschaft und der "Daimler AG" mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19360) am 25.03.2019 abgeschlossene Ausgliederungs- und Übernahmevertrag stellt einen Nachgründungsvertrag dar. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat zu diesem am 25.07.2019 ihre Zustimmung erteilt. Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Die Ausgliederung bzw. der Nachgründungsvertrag wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Daimler Truck AG, Stuttgart.
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