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Löschung · Verschmelzung: Genossenschaft vom 26.06.2019 mit Raiffeisenbank-Hollfeld-Waischenfeld-Aufseß eG Hrb 02.10.2019 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 01.10.2019)
Auf einen Blick
Text
GnR 152: Raiffeisenbank Heiligenstadt i. Ofr. eG,
Ungenannte Str. ??, D-91332 Heiligenstadt
. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2019 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 25.06.2019 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 26.06.2019 mit Raiffeisenbank-Hollfeld-Waischenfeld-Aufseß eG mit dem Sitz in Hollfeld (Amtsgericht Bayreuth GnR 31) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Heiligenstadt i.Ofr. eG, Heiligenstadt.