Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Verschmelzung: Raiffeisenbank Heiligenstadt i.Ofr. eG · Name: Raiffeisenbank Fränkische Schweiz eG Die Raiffeisenbank Heiligenstadt i · Satzung Hrb 02.10.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.10.2019)

Auf einen Blick

Text

GnR 31: Raiffeisenbank Hollfeld-Waischenfeld-Aufseß eG, Hollfeld (
Bamberger Straße 3b, 96142 Hollfeld
). Die Vertreterversammlung vom 26.06.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma und Sitz), sowie 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 26c (Wahlturnus und Zahl der Verteter), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und 40 (Beschränkte Nachschusspflicht). Firma geändert, nun: Neue Firma: Raiffeisenbank Fränkische Schweiz eG. Die Raiffeisenbank Heiligenstadt i. Ofr. eG mit dem Sitz in Heiligenstadt (Amtsgericht Bamberg GnR 152) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2019 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 26.06.2019 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 25.06.2019 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Fränkische Schweiz eG, Hollfeld.