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Kapital: 7,27 € Bmjfbv 01.05.2014 Firmenbuch - Vollzug - Republik Österreich vertreten durch das BMJ, Österreich
Auf einen Blick
Text
Antrag auf Änderung eingelangt am 24.04.2014;
Eintrag aus dem Firmenbuch gelöscht:
# Generalversammlungsbeschluss vom 18.11.2013
# Aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung ist
# beabsichtigt, die Haftung der Mitglieder in § 9 Abs. 2
# wie folgt herabzusetzen:
# Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten
# der Raiffeisenbank. Sie sind jedoch mit vor dem
# 01.01.2012 gezeichneten Geschäftsanteilen nach Maßgabe
# der gesetzlichen Bestimmungen nachschusspflichtig.
# Die Nachschusspflicht kommt erst nach
# Verbrauch der gezeichneten Geschäftsanteile zum Tragen
# und ist mit dem Zwanzigfachen Ihres(r) Geschäftsanteile(s)
# beschränkt. Für alle anderen Geschäftsanteile wird die
# Nachschusspflicht ausgeschlossen (§ 23 Abs. 10a BWG),
# sodass die Haftung insoweit auf den Geschäftsanteil
# beschränkt ist.
Generalversammlungsbeschluss vom 18.11.2013
Änderung der Satzung in § 9 Abs. 2.
HAFTUNG siehe oben
Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der
Raiffeisenbank. Sie sind jedoch mit vor dem 01.01.2012
gezeichneten Geschäftsanteilen nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen nachschusspflichtig. Die Nachschusspflicht
kommt erst nach Verbrauch der gezeichneten Geschäftsanteile
zum Tragen und ist mit dem Zwanzigfachen ihres(r)
Geschäftsanteile(s) beschränkt. Für alle anderen
Geschäftsanteile wird die Nachschusspflicht ausgeschlossen
(§ 23 Abs. 10a BWG), sodass die Haftung insoweit auf den
Geschäftsanteil beschränkt ist.
- Landesgericht für ZRS Graz, 01.05.2014.
Eintrag aus dem Firmenbuch gelöscht:
# Generalversammlungsbeschluss vom 18.11.2013
# Aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung ist
# beabsichtigt, die Haftung der Mitglieder in § 9 Abs. 2
# wie folgt herabzusetzen:
# Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten
# der Raiffeisenbank. Sie sind jedoch mit vor dem
# 01.01.2012 gezeichneten Geschäftsanteilen nach Maßgabe
# der gesetzlichen Bestimmungen nachschusspflichtig.
# Die Nachschusspflicht kommt erst nach
# Verbrauch der gezeichneten Geschäftsanteile zum Tragen
# und ist mit dem Zwanzigfachen Ihres(r) Geschäftsanteile(s)
# beschränkt. Für alle anderen Geschäftsanteile wird die
# Nachschusspflicht ausgeschlossen (§ 23 Abs. 10a BWG),
# sodass die Haftung insoweit auf den Geschäftsanteil
# beschränkt ist.
Generalversammlungsbeschluss vom 18.11.2013
Änderung der Satzung in § 9 Abs. 2.
HAFTUNG siehe oben
Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der
Raiffeisenbank. Sie sind jedoch mit vor dem 01.01.2012
gezeichneten Geschäftsanteilen nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen nachschusspflichtig. Die Nachschusspflicht
kommt erst nach Verbrauch der gezeichneten Geschäftsanteile
zum Tragen und ist mit dem Zwanzigfachen ihres(r)
Geschäftsanteile(s) beschränkt. Für alle anderen
Geschäftsanteile wird die Nachschusspflicht ausgeschlossen
(§ 23 Abs. 10a BWG), sodass die Haftung insoweit auf den
Geschäftsanteil beschränkt ist.
- Landesgericht für ZRS Graz, 01.05.2014.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Gamlitz eG, Gamlitz, Österreich.