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Ausgliederung: Diözese Augsburg e. V. · Satzung Hrb31.08.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.08.2019)

Auf einen Blick

Text

HRB 33747: KJF Klinik Josefinum gGmbH, Ungenannte Str. ??, D-86152 Augsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Teilbetriebe "Klinik Josefinum inklusive der Außenstellen in Nördlingen und Kempten, der Außenbetten in Hochried, Murnau und der Alpenklinik Santa Maria für Kinder und Jugendliche, Oberjoch, sowie die Private staatlich anerkannte Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege am Josefinum, Augsburg, des Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V., ausgenommen Grundstücke nebst aufstehender Gebäude und Erbbaurechte sowie die damit jeweils im Zusammenhang stehenden Aktiva und Passiva," und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgliederung wird erst mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 15.07.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2019 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2019 Teile des Vermögens (Teilbetriebe "Klinik Josefinum inklusive der Außenstellen in Nördlingen und Kempten, der Außenbetten in Hochried, Murnau und der Alpenklinik Santa Maria für Kinder und Jugendliche, Oberjoch, sowie die Private staatlich anerkannte Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege am Josefinum, Augsburg, des Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V., ausgenommen Grundstücke nebst aufstehender Gebäude und Erbbaurechte sowie die damit jeweils im Zusammenhang stehenden Aktiva und Passiva,") von dem Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e. V. mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg VR 699) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Ausgliederung wurde am 30.08.2019 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg VR 699).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KJF Klinik Josefinum gGmbH, Augsburg.

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