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Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung Ureg19.08.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
OCEANERGY AGStuttgartErgänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
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| 13. |
Aufhebung des Einziehungsbeschlusses Jeder Beschluss zu TOP 1 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27.06.2024 über die Einziehung von Aktien der OCEANERGY INNOVATION GmbH, der mit dem nachfolgenden Wortlaut zur Tagesordnung angekündigt war, wird ersatzlos aufgehoben: "TOP 1: Einziehung von Aktien der OCEANERGY INNOVATION GmbH Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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| 14. |
Verlängerung der Frist zur Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital. § 4 Abs. 7 der Satzung wird geändert und lautet wie folgt: "Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum Ablauf des 3. September 2029 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 25.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Für Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital gelten zudem folgende Bestimmungen
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| 15. |
Weitere Satzungsänderung
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| 16. |
Beschlussfassung über die Bestätigung der Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 13.5.2024 und vom 27.06.2024 über die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats Der zu Tagesordnungspunkt 3 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 13.05.2024 gefasste Beschluss, sowie der zu Tagesordnungspunkt 2 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27.06.2024 gefasste Beschluss, der wie folgt lautet: " Die Hauptversammlung erteilt keine Entlastung und beruft die Mitglieder des Aufsichtsrats ab, nämlich Herrn Prof Dipl.-Ing. em. Rudolf Voit-Nitschmann (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Herrn Prof Dr.-lng. Dr. Ernst Messerschmid (stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats}, Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Tobelander (Aufsichtsrats) und ggf. Herrn Ingenieur Stefan Wisbereit (Mitglied des Aufsichtsrats). Hilfsweise läuft ihre Berufung heute ohnehin aus, ohne Möglichkeit der Verlängerung.",
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| 17. |
Beschlussfassung über die Bestätigung und Neuvornahme des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27.06.2024 über die Wahl zum Aufsichtsrat. Der zu Tagesordnungspunkt 2 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27.06.2024 gefasste Beschluss, der wie folgt lautet: Neuwahl von den Aufsichtsratsmitgliedern: " Die Herren bzw. Dame
werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt und in den Aufsichtsrat berufen, für vier Jahre (ohne dieses Rumpfjahr mitzuzählen) und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das nächste Geschäftsjahr nach dem Ablauf der vier Jahre der Amtszeit beschließt, es sei denn, sie werden vorab abberufen.",
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| 18. |
Anpassung des Wortlauts "ordentliche Hauptversammlung" Der Wortlaut der bekanntgemachten Tagesordnungspunkte 10 und 11 ist jeweils statt "der einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung", "dieser ordentlichen Hauptversammlung" zu ändern. Der geänderte TOP 10 lautet somit: TOP 1O: Abberufung der·durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats: Die Mitglieder des Aufsichtsrats
werden abberufen, jeweils mit Wirkung zum Ende dieser ordentlichen Hauptversammlung. |
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| 19. |
Ergänzung zu TOP 11 "Neuwahl zum Aufsichtsrat": Als weiteren Wahlvorschlag bringen wir vor: " d) Herr Axel Bohmeier, Geschäftsmann, wohnhaft in Stuttgart," Der geänderte TOP 11 lautet somit: TOP 11: Neuwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht nach§ 8 Abs. 1 der Satzung aus neun (9) Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Für die Wahl schlägt die OCEANERGY INNOVATION GmbH vor:
jeweils mit Wirkung zum Ende dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. |
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| 20. |
Befragung des Vorstands Befragung von Vorstand Ulrich Dobler zum Vorstandhandeln bei Vorbereitung und Durchführung der Einziehung der Aktien der OCEANERGY INNOVATION GmbH. |
Begründung der Oceanergy Innovation GmbH
Die am 24.07.2024 bekanntgemachte Einladung für eine ordentliche Hauptversammlung der OCEANERGY AG für den 03.09.2024 enthält weitere Beschlussgegenstände, die zum Zeitpunkt unseres Einberufungsverlangen nach § 122 Abs. 1 AktG vom 04.07.2024 noch nicht bekannt waren. Die aufgeführten Tagesordnungsprunkte sind aus den nachfolgenden Gründen geboten und auf die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 03.09.2024 aufzunehmen sowie ordnungsgemäß bekannt zu machen.
| I. |
Aufhebung des Einziehungsbeschlusses Seitens des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde die Bestätigung bzw. Neuvornahme des unter TOP 1 der außerordentlichen Hauptversammlung möglicherweise gefassten Beschlusses über die Einziehung sämtlicher Aktien der Aktionärin OCEANERGY INNOVATION AG angekündigt. Aufgrund einer erhobenen Anfechtungsklage und der Nichtigkeit des Beschlusses ist wahrscheinlich, dass die Beschlussfassung unwirksam ist und auch der unter TOP 1 angekündigte Bestätigungsbeschluss dem ursprünglichen Beschluss nicht zur Wirksamkeit verhelfen kann. Die Mängel des auf der Hauptversammlung vom 27.06.2024 gefassten Beschlusses beschränken sich nicht nur auf rein formale Fehler, die durch einen Bestätigungsbeschluss geheilt werden könnten. Insbesondere fehlt es an einem für die Einziehung nötigen wichtigen Grund. Die Abstimmung über einen Beschluss über die Einziehung ohne wichtigen Grund stellt für die zustimmenden Aktionäre einen Treuepflichtverstoß dar. Die Rechtsunsicherheit kann daher nicht allein durch die Beschlussfassung über den angekündigten TOP 1 beseitigt werden. Neben der Möglichkeit, die Beschlussfassung zu bestätigen oder neu vorzunehmen, sollte die Hauptversammlung auch die Möglichkeiten haben Klarheit herbeizuführen, indem der (unwirksame) Einziehungsbeschluss aufgehoben wird und damit Klarheit darüber geschaffen wird, dass eine Einziehung sämtlicher Aktien der OCEANERGY INNOVATION AG nicht stattfinden soll. |
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| II. |
Verlängerte Ausübungsfrist genehmigtes Kapital Für die weitere Finanzierung der Gesellschaft durch Beteiligung von Investoren ist die unter TOP 7 angekündigte Kapitalerhöhung nicht erforderlich. Vielmehr schafft die Beschlussfassung über die unter TOP 7 angekündigte Kapitalerhöhung viele Unsicherheiten für die Gesellschaft, da die Beschlussfassung mehrere Varianten enthält und unklar ist, welche Variante der angekündigten Kapitalerhöhung tatsächlich wirksam werden würde. Bekanntlich kann eine bedingte Satzungsänderung nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Die einfachste und rechtssicherste Möglichkeit zur Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft durch Beteiligung von Investoren ist die zeitliche Verlängerung des schon bestehenden genehmigten Kapitals der Gesellschaft. |
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| III. |
Satzungsänderung Die aktuelle Satzung der OCEANERGY AG sieht für den Aufsichtsrat neun Mitglieder vor. Eine volle Besetzung war in der Vergangenheit weder nötig noch gewünscht. Erfahrungsgemäß sind kleinere Gremien handlungsfähiger. Angesichts der Größe der OCEANERGY AG ist die gesetzliche Mindestzahl an Aufsichtsräten mit maximal einem zusätzlichen Aufsichtsrat ausreichend. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung ist deshalb an die tatsächlichen Verhältnisse der Gesellschaft anzupassen. Der Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Ergänzung der Satzung um eine Regelung für virtuelle Hauptversammlungen ist perplex, da Absätze der Satzung ergänzt werden sollen, die in der aktuellen Fassung nicht existieren. Um künftig virtuelle Hauptversammlungen zu ermöglichen, schlägt die OCEANERGY INNOVATION GmbH einen entsprechenden Satzungswortlaut vor. |
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| IV. |
Befragung des Vorstands Zum Vorstandhandeln bei Vorbereitung und Durchführung der Einziehung der Aktien der OCEANERGY INNOVATION GmbH besteht die Besorgnis, dass Pflichtverletzungen insbesondere aufgrund der Verfolgung von eigenen Interessen zu Lasten der Gesellschaft und der Aktionärin OCEANERGY INNOVATION GmbH begangen wurden. Konkret sollen in der Befragung unter anderem folgende Fragen geklärt werden:
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Stuttgart im August 2024
OCEANERGY AG
Der Vorstand
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: OCEANERGY AG, Stuttgart.
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