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Das Registergericht beabsichtigt die Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen Hrb09.04.2024 Registerbekanntmachungen (Registerbekanntmachungen)

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Das Registergericht beabsichtigt die Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf einen Monat festgesetzt.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Al Awni GmbH, Wuppertal.

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