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Satzung Hrb09.07.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 23960: SGL Carbon SE,
Wiesbaden, Söhnleinstr. 8, 65201 Wiesbaden
. Die Hauptversammlung vom 10.05.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 Abs. 6 (Genehmigtes Kapital), 3 Abs. 10 (Bedingtes Kapital) und die Streichung des § 3 Abs. 14 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2017 (Genehmigtes Kapital 2017) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.05.2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 09.05.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 31.319.040,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I). Der Beschluss der Hauptversammlung vom 30.04.2010 sowie dessen Ergänzung vom 30.04.2015 (Bedingtes Kapital 2010) ist aufgehoben. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.05.2019 um bis zu 31.319.040,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019/I). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10.05.2019 begeben werden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SGL Carbon SE, Wiesbaden.

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