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Verschmelzung: Rubix GmbH Hrb19.07.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 6496: Kistenpfennig Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-55120 Mainz
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 02.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.07.2019 mit der Rubix GmbH mit Sitz in Platting (Amtsgericht Deggendorf HRB 1914) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kistenpfennig AG, Mainz.