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Verschmelzung: VR-Bank Werra-Meißner eG Hrb17.07.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
GnR 100101: Volksbank Mitte eG, Duderstadt (
Ungenannte Str. ??, D-37115 Duderstadt
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 14.08.2018 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2018 mit der VR-Bank Werra-Meißner eG mit Sitz in Eschwege (Amtsgericht Eschwege GnR 138) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Mitte eG, Duderstadt.