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Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über Klagen wegen Nichtigkeit und Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen Ureg20.02.2008 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Leica Camera AG

Solms

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
über Klagen wegen Nichtigkeit und Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen


14 Aktionäre haben den zu TOP 5 der ordentlichen Hauptversammlung der Leica Camera AG vom 20.11.2007 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Leica Camera AG, Solms, auf die ACM Projektentwicklung GmbH, Salzburg/Österreich, gegen Gewährung einer Barabfindung (§ 327a ff. AktG) angefochten und beantragt, die Nichtigkeit des Beschlusses festzustellen bzw. den Beschluss für nichtig zu erklären. Ein weiterer Aktionär hat die von ihm erhobene Anfechtungsklage - vor Zustellung - zwischenzeitlich zurückgenommen.

Die Klagen von 13 Aktionären wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und werden unter dem Aktenzeichen 3-05 O 339/07 bei dem Landgericht Frankfurt am Main geführt. Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf den 11.03.2008, 10:40 Uhr, bestimmt. Die weitere Klage wird unter dem Aktenzeichen  3-05 O 343/07 ebenfalls bei dem Landgericht Frankfurt am Main geführt. Auch insoweit wurde Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 11.03.2008, 10:40 Uhr, bestimmt.

 

Solms, im Februar 2008

Leica Camera AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Leica Camera AG, Wetzlar.