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Satzung · Unternehmensgegenstand Hrb11.07.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
GnR 100061: Baugenossenschaft Familienheim Karlsruhe eG, Karlsruhe (
Ungenannte Str. ??, D-76185 Karlsruhe
). Die Vertreterversammlung vom 06.06.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert, nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle, kirchliche und öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Baugenossenschaft Familienheim Karlsruhe eG, Karlsruhe.