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Verschmelzung: FAST FOOD GmbH · Name: KS FAST FOOD GmbH · Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb25.07.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 24.07.2019)

Auf einen Blick

Text

HRB 24647: KS Alpenbowling GmbH,
Bad Reichenhall, Olympiaring 15, 83435 Bad Reichenhall
. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 hat die Änderung der §§ 1 S. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: KS FAST FOOD GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb von Bowling- und Kegelbahnen, sowie von gastronomischen Betrieben sowie der Betrieb von Fastfood-Restaurants im Franchising-System. Die KS FAST FOOD GmbH mit dem Sitz in Bad Reichenhall (Amtsgericht Traunstein HRB 12033) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KS FAST FOOD GmbH, Bad Reichenhall.