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Formwechsel: Diakoneo Diak Schwäbisch Hall gGmbH Hrb29.07.2019 Registerbekanntmachungen (Löschungen)
Auf einen Blick
Text
VR 570290: Evangelisches Diakoniewerk Schwäbisch Hall e.V., Schwäbisch Hall (
Ungenannte Str. ??, D-74523 Schwäbisch Hall
). Der Verein ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.06.2019 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Diakoneo Diak Schwäbisch Hall gGmbH", mit Sitz in Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 770235) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Diakoneo Diak Schwäbisch Hall gGmbH, Schwäbisch Hall.