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Hauptversammlung Ureg06.06.2011 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
Gesundheitswelt Chiemgau AktiengesellschaftBad EndorfEinberufung zur 39. Ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit werden die Aktionäre der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft, Sitz in 83093 Bad Endorf, zu der am 15.07.2011, 16:00 Uhrund zur etwaigen Fortsetzung am 16.07.2011 um 10.00 Uhr
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Die Hauptversammlung findet im Kultursaal der Chiemgau Thermen in 83093 Bad Endorf, Ströbinger Str. 18 statt. Tagesordnung1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für Gesellschaft und Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen. 5. Ergänzung des § 15 der Satzung der Gesundheitswelt Chiemgau AG Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, sind gemäß § 17 der Gesellschaftssatzung, in der derzeitigen Fassung verpflichtet, ihre Teilnahme bis spätestens 08.07.2011, 24:00 Uhr, anzumelden und bei der Gesellschaft Nachweis darüber zu führen, dass ihre Aktien innerhalb dieser Frist bei einem Bankinstitut im Inland oder einem deutschen Notar bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt worden sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anmeldungs- und Hinterlegungsfrist nach der im Jahre 2010 zu § 17 der Satzung beschlossenen Satzungsänderung geändert hat. Bei verspäteter Anmeldung besteht keine Teilnahmeberechtigung. Die Anmeldung ist zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG, Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf . Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Tagesordnung, insbesondere auch Gegenanträge im Sinne von §§ 126, Abs. 1, 127 AktG, sind ausschließlich zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG - Sekretariat Vorstand -, Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf . Soweit Übermittlung per Telefax gewählt wird zur FAX-Nr. 08053/200-109. E-Mail-Verkehr ist ausschließlich über hv@gesundheitswelt.de zu führen.Zugänglich zu machende Gegenanträge, die - ohne Mitrechnung des Tages des Zuganges - mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangen sind, somit nach unserer Rechnung bis zum 30.06.2011 sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung, werden im Internet unter www.gesundheitswelt.de, Unterpunkt: Aktionäre, veröffentlicht. In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Soweit es sich bei diesen Bevollmächtigten nicht um Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere eine Aktionärsvereinigung handelt, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Die Satzung der GWC AG bestimmt hierzu keine Erleichterung. Soweit die Vollmacht auf Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere auch auf eine Vereinigung von Aktionären, gestellt ist, gilt § 135 AktG.
Bad Endorf, im Juni 2011 Gesundheitswelt Chiemgau
Der Vorstand |
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Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gesundheitswelt Chiemgau AG, Bad Endorf.
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