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Hauptversammlung Ureg06.06.2011 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft

Bad Endorf

Einberufung zur 39. Ordentlichen Hauptversammlung

 

Hiermit werden die Aktionäre der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft, Sitz in 83093 Bad Endorf, zu der

am 15.07.2011, 16:00 Uhr

und zur etwaigen Fortsetzung am 16.07.2011 um 10.00 Uhr

 

stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

Die Hauptversammlung findet im Kultursaal der Chiemgau Thermen in 83093 Bad Endorf, Ströbinger Str. 18 statt.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes für Gesellschaft und Konzern sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010.

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:

 

dem Vorstand Herrn Dietolf Hämel Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,

 

den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

 

ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.

5. Ergänzung des § 15 der Satzung der Gesundheitswelt Chiemgau AG

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,

 

einen neuen § 15 Absatz 2 mit folgendem Wortlaut einzufügen:

"Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält ferner ab dem 01.01.2011 bei Teilnahme an einer Sitzung des gesamten Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld in Höhe von jeweils € 150,00, der Aufsichtsratsvorsitzende in Höhe von jeweils € 300,00."

Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden künftig die Absätze 3 bis 5.

Der § 15 der Satzung würde danach im Falle der Zustimmung insgesamt wie folgt lauten:

§ 15
Vergütung
1.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von jährlich 1 pro Tausend des Grundkapitals. Der Vorsitzende erhält das Doppelte.

2.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält ferner ab dem 01.01.2011 bei Teilnahme an einer Sitzung des gesamten Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld in Höhe von jeweils € 150,00, der Aufsichtsratsvorsitzende in Höhe von jeweils € 300,00.

3.

Außerdem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für je 1 % Dividende, die ausgeschüttet wird, einen Euro-Betrag in Höhe von 0,3 pro Tausend des Grundkapitals. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

4.

Zu den baren Auslagen gehört auch die auf die Aufsichtsratstätigkeit entfallende Umsatzsteuer.

5.

Die Gesellschaft kann zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die hierdurch anfallenden Kosten sind eine zusätzliche Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder.

Begründung:

Ein Aufsichtsrat hat gemäß Aktiengesetz nicht nur vergangenheitsorientiert die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen, sondern auch zukunftsbezogen durch vorbeugende Kontrolle und Beratung mitzuwirken. Zudem wird in der letzten Zeit die Verantwortung der Aufsichtsgremien vermehrt eingefordert.

In diesem Zusammenhang hat sich der Arbeitsanfall für den Aufsichtsrat der GWC AG ebenfalls erheblich erhöht.

Bislang hat der Aufsichtsrat für seine Tätigkeit eine seit Jahren unveränderte Festvergütung nach § 15 der Satzung erhalten, ferner einen Ersatz etwa angefallenen Aufwands.

Um dem erhöhten Arbeitsanfall gerecht zu werden, ist die zusätzliche Einführung von Sitzungsgeldern geboten.

Hierdurch wird zugleich - statt einer bloßen Fixanhebung der jährlichen Vergütung - eine tätigkeitsbezogene, also variable Vergütungskomponente eingeführt.

Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, sind gemäß § 17 der Gesellschaftssatzung, in der derzeitigen Fassung verpflichtet, ihre Teilnahme bis spätestens 08.07.2011, 24:00 Uhr, anzumelden und bei der Gesellschaft Nachweis darüber zu führen, dass ihre Aktien innerhalb dieser Frist bei einem Bankinstitut im Inland oder einem deutschen Notar bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt worden sind.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Anmeldungs- und Hinterlegungsfrist nach der im Jahre 2010 zu § 17 der Satzung beschlossenen Satzungsänderung geändert hat. Bei verspäteter Anmeldung besteht keine Teilnahmeberechtigung.

Die Anmeldung ist zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG,

Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf
. Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Tagesordnung, insbesondere auch Gegenanträge im Sinne von §§ 126, Abs. 1, 127 AktG, sind ausschließlich zu richten an die Gesundheitswelt Chiemgau AG - Sekretariat Vorstand -,
Ströbinger Str. 18 a, 83093 Bad Endorf
. Soweit Übermittlung per Telefax gewählt wird zur FAX-Nr. 08053/200-109. E-Mail-Verkehr ist ausschließlich über hv@gesundheitswelt.de zu führen.

Zugänglich zu machende Gegenanträge, die - ohne Mitrechnung des Tages des Zuganges - mindestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangen sind, somit nach unserer Rechnung bis zum 30.06.2011 sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung, werden im Internet unter www.gesundheitswelt.de, Unterpunkt: Aktionäre, veröffentlicht.

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Soweit es sich bei diesen Bevollmächtigten nicht um Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere eine Aktionärsvereinigung handelt, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Die Satzung der GWC AG bestimmt hierzu keine Erleichterung.

Soweit die Vollmacht auf Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere auch auf eine Vereinigung von Aktionären, gestellt ist, gilt § 135 AktG.

 

Bad Endorf, im Juni 2011

Gesundheitswelt Chiemgau
Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gesundheitswelt Chiemgau AG, Bad Endorf.

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