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GF: Johannes von Mutius, Sonja Wärntges · Formwechsel: German Estate Group GmbH & Co. KG · Anschrift · Kapital: 25.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung … Hrb 24.06.2019 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 115810: German Estate Group GmbH, Frankfurt am Main,
Ungenannte Str. ??, D-60311 Frankfurt a. Main
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2019. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-60311 Frankfurt a. Main
. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und/oder der Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland auf eigene Rechnung, insbesondere betreffend die Aktien an der GEG German Estate Group AG ("GEG AG"), mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 98618, und die Beteiligungen an den direkten und indirekten Tochtergesellschaften der Gesellschaft sowie die Bereitstellung von Finanzierungen für Kapitalbeteiligungen der "German Estate Group", bestehend aus der GEG AG, GEG Real Estate Management GmbH und der GEG Verwaltungs GmbH. Die Gesellschaft ist zur Betreuung von sowie zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen und anderen Dienstleistungen gegenüber mit ihr verbundenen Gesellschaften, insbesondere der German Estate Group, berechtigt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: von Mutius, Johannes, Frankfurt am Main, *??.??.????; Wärntges, Sonja, Frankfurt am Main, *??.??.????, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der German Estate Group GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 48226). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: German Estate Group GmbH, Frankfurt a. Main.