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Personen Hrb22.06.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.06.2019)

Text

HRA 2890: Zehenhaus GmbH & Co. KG, Weiden i.d. OPf.,
Georg-Stöckel-Straße 4, 92637 Weiden i.d. OPf.
. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.05.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Zustimmung des Inhabers je vom selben Tag das unter der Firma ??????? ???????? e. K. mit Niederlassung in Weiden i.d. OPf. (Amtsgericht Weiden i.d. OPf. HRA 2891) betriebene Unternehmen von dem e. K. ????????, ???????, Irchenrieth, *??.??.???? übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Zehenhaus GmbH & Co. KG, Weiden i. d. Oberpfalz.