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Entsprechenserklärung 2009 Ureg 22.07.2009 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Bürgerliches Brauhaus Ravensburg - Lindau Aktiengesellschaft

Ravensburg

Entsprechenserklärung 2009

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG, Ravensburg, gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008.

Vorstand und Aufsichtsrat der Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau Aktiengesellschaft, Ravensburg, erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den folgenden Abweichungen entsprochen wurde und künftig entsprochen werden wird:

2.3.1

Die Gesellschaft verzichtet generell auf die Einrichtung einer Internetseite. Mitteilungen der Gesellschaft werden über den Internet-Link www.inselbrauerei.com veröffentlicht und zugänglich gemacht.

2.3.2

Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen erfolgt nicht auf elektronischem Wege.

2.3.3

In der Vergangenheit wurden auf der Hauptversammlung regelmäßig Präsenzen von über 90 % verzeichnet. Die Bestellung eines Vertreters erscheint daher nicht notwendig.

3.4

Angesichts der Größe und Übersichtlichkeit der Gesellschaft wird eine nähere Festlegung der Informations- und Berichtspflichten des Vorstands für nicht erforderlich erachtet.

3.8

Es besteht keine D&O-Versicherung.

3.10

Es erfolgt keine jährliche Corporate Governance Berichtserstattung. Nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen zum Kodex werden nicht fünf Jahre lang auf einer Internetseite der Gesellschaft zugänglich gehalten, siehe zu 2.3.1.

4.2.1

Die Satzung der Gesellschaft lässt einen Alleinvorstand zu. Ein Geschäftsverteilungsplan mit Regelung von Ressortzuständigkeiten erübrigt sich daher.

4.2.3.

Die monetären Vergütungsteile des Vorstands umfassen fixe und variable Bestandteile in Form jährlich wiederkehrender an den geschäftlichen Erfolg gebundenen Komponenten. Zusätzliche Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter enthalten diese nicht.

Für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen ist keine Begrenzungsmöglickeit (CAP) durch den Aufsichtsrat vereinbart.

4.2.5

Die Offenlegung der Gesamtvergütung des Vorstands erfolgt im Anhang als Bestandteil des zum Stichtag aufzustellenden Jahresabschlusses. Auf eine zusätzliche Offenlegung in Form eines gesonderten Vergütungsberichts wird verzichtet.

4.3.5

Vorstandsmitglieder dürfen Aufsichtsratsmandate außerhalb des Unternehmens ohne Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen.

5.1.2

Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist nicht festgelegt.

5.1.3

Der Aufsichtsrat hält bei einer Mitgliederzahl von 3 Aufsichtsräten eine Geschäftsordnung für entbehrlich.

5.2

Es werden keine Ausschüsse gebildet.

5.3.1

siehe zu 5.2.

5.3.2

siehe zu 5.2.

5.3.3

siehe zu 5.2.

5.4.1

Eine internationale Tätigkeit des Unternehmens ist nicht gegeben und findet bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates keine Berücksichtigung. Dies gilt ebenso für eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder.

5.4.6

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine jährliche feste Vergütung; zur Angabe der Vergütung im Corporate Governance Bericht siehe zu 3.10.

6.4

siehe zu 2.3.1.

6.6

siehe zu 3.10.

6.7

Die Gesellschaft führt keinen "Finanzkalender".

6.8

siehe zu 2.3.1.

7.1

Halbjahresfinanzberichte und Quartalsfinanzberichte werden nach nationalen Vorschriften und Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt.

7.3

siehe zu 3.10.

 

Ravensburg, 14. Mai 2009

Der Aufsichtsrat

Wolfgang Federspiel, Vorsitzender

 

Der Vorstand

Lorenz Schlechter

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bürgerliches Brauhaus Ravensburg - Lindau AG, Lindau (Bodensee).