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Verschmelzung: Genossenschaft Volksbank Kraichgau eG Hrb 19.06.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
GnR 100219: Raiffeisenbank Kraichgau eG, Kirchardt (
Ungenannte Str. ??, D-74912 Kirchardt
). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.05.2019 und 06.05.2019 mit der Genossenschaft "Volksbank Kraichgau eG", Wiesloch und Sinsheim (Amtsgericht Mannheim GnR 350001) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Kraichgau eG, Kirchardt.