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Verschmelzung: MEIKO GERMANY GmbH, MEIKO Deutschland GmbH · Nicht mehr Beherrschung: MEIKO GERMANY GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: MEIKO GERMANY GmbH Hrb18.06.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.06.2019)

Auf einen Blick

Text

HRB 16253: MEIKO Werksvertretung NORDBAYERN GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-90518 Altdorf
. Der von der Gesellschaft am 14.07.2011 mit der MEIKO GERMANY GmbH mit dem Sitz in Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 705629) als herrschender Gesellschaft geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist infolge Verschmelzung beendet. Die Verschmelzung wurde am 28.05.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 719605). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MEIKO Werksvertretung NORDBAYERN GmbH, Altdorf.