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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Ureg 01.04.2009 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

ALTANA AG

Wesel

ISIN DE000760080?

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 12. Mai 2009, um 10:00 Uhr, in der Mercatorhalle in

Ungenannte Str. ??, D-47051 Duisburg
, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

T a g e s o r d n u n g

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch

2.

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2008

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der ALTANA AG in Höhe von 36.166.270,48 Euro wie folgt zu verwenden:

a)

Ein Teilbetrag von 22.556.480,88 Euro wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt,

b)

ein Teilbetrag von 13.609.789,60 Euro wird zur Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von 0,10 Euro je Aktie an die Inhaber dividendenberechtigter ALTANA Aktien verwendet.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 zu entlasten.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 zu entlasten.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.

* * *

Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft (www.altana.de) zugänglich. Etwaige bekannt gegebene Gegenanträge können auch auf der Internetseite der Gesellschaft eingesehen werden.

* * *

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am siebten Tag vor der Versammlung, das ist Dienstag, der 5. Mai 2009, bei der Gesellschaft unter nachfolgender Adresse schriftlich, per Telefax oder in Textform anmelden. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen.

ALTANA Aktiengesellschaft
c/o Dresdner Bank AG
OSS SO Hauptversammlungen
Jürgen-Ponto-Platz 1
60301 Frankfurt am Main
F +49 (0)69 263-15263
tbhvservice@dresdner-bank.com

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Schriftform oder in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tags vor der Versammlung, das ist der 21. April 2009, zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens am siebten Tag vor der Versammlung, das ist der 5. Mai 2009, unter nachfolgender Adresse zugehen:

ALTANA Aktiengesellschaft
c/o Dresdner Bank AG
OSS SO Hauptversammlungen
Jürgen-Ponto-Platz 1
60301 Frankfurt am Main
F +49 (0)69 263-15263
tbhvservice@dresdner-bank.com

Die teilnahme- und stimmberechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.

Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen sowie die mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung eine andere Form der Vollmachtserteilung vorsehen.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Weitere Einzelheiten und Erläuterungen zur Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte oder im Internet unter www.altana.de/hv/weisungen.

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 136.097.896,00 Euro, eingeteilt in 136.097.896 Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden auf der Hauptversammlung am 12. Mai 2009 wird im Internet öffentlich übertragen und kann von jedem Interessierten unter www.altana.de verfolgt werden. Die Rede steht auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.

Gegenanträge von Aktionären und Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können per Post oder Telefax an die folgende Adresse der Gesellschaft gesandt werden:

ALTANA AG
Abelstraße 43
46483 Wesel
F +49 (0) 281 670 - 1114

Gegenanträge werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekannt gegeben.

 

Wesel, im März 2009

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ALTANA AG, Wesel.