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GF: Peter Haberrecker · PPA: Katharina Hepke · Gewinnabführung · Beherrschung · Sitzverlegung: CBR Textile GmbH · Nicht mehr Beherrschung: CBR Fashion GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: CBR Fashion … Hrb28.06.2019 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 218447: CBR Textile GmbH, Ungenannte Str. ??, D-30916 Isernhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name, Sitz, Dauer) und mit ihr die Sitzverlegung von Celle (bisher Amtsgericht Lüneburg HRB 102193) nach Isernhagen beschlossen. Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-30916 Isernhagen. Gegenstand: der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften im Inland, die insbesondere im Bereich der Entwicklung, der Herstellung, der Vermarktung und dem Vertrieb von Bekleidungsartikeln sowie der Verwaltung von Markenrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten in diesem Bereich unmittelbar oder mittelbar tätig sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Haberrecker, Peter, Berlin, *??.??.????, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hepke, Katharina, Garbsen, *??.??.????. Mit der CBR Fashion GmbH in Celle (HRB 200706) als herrschendem Unternehmen ist am 23.05.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der mit der CBR Fashion GmbH mit Sitz in Celle (Amtsgericht Lüneburg HRB 200706) am 23.05.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 16.12.2015 geändert; die die Beherrschung betreffenden Regelungen sind zum 31.12.2015 aufgehoben. Der Vertrag bleibt ansonsten unverändert in Kraft; jetzt: Gewinnabführungsvertrag. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2015 hat der Teilaufhebung zugestimmt.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CBR Textile GmbH, Isernhagen.

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