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Verschmelzung: Johnson Controls Metals Holding Ltd. & Co. KG Hrb29.05.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 3740: Johnson Controls Components Beteiligungs GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-40880 Ratingen
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.05.2019 mit der Johnson Controls Metals Holding Ltd. & Co. KG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 23157) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Johnson Controls Components Beteiligungs GmbH, Ratingen.