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Veröffentlichung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG Ureg02.04.2009 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Leica Camera Aktiengesellschaft

Solms

ISIN DE000A0EPU98

Veröffentlichung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2005, eingetragen im Handelsregister am 7. April 2006, wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft für fünf Jahre ab dem Tage der Eintragung der Ermächtigung in das Handelsregister durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.500.000,00 zu erhöhen (§ 4 Abs. 2 der Satzung).

Von dieser Ermächtigung wurde durch Beschluss des Vorstands vom 27. Februar 2009, dem der Aufsichtsrat zugestimmt hat, in Höhe von EUR 1.498.422,00 Gebrauch gemacht. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 27. März 2009 in das Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von EUR 15.000.000,00 um EUR 1.498.422,00 auf EUR 16.498.422,00 durch Ausgabe von 1.498.422 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erhöht.

Die Gewinnberechtigung der Neuen Aktien richtet sich nach § 60 Abs. 2 S. 3 AktG. Bis zur Zusammenlegung lautet die ISIN der Neuen Aktien DE000A0XFSH6.

 

Solms, im März 2009

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Leica Camera AG, Wetzlar.

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