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Bekanntmachung der Geschäftsführung der Korian Deutschland GmbH gemäß § 97 Abs. 1 AktG i. V. m. § 27 EGAktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates Ureg31.08.2023 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
Korian Deutschland GmbH München Bekanntmachung der Geschäftsführung der Korian Deutschland GmbH gemäß § 97 Abs. 1 AktG i. V. m. § 27 EGAktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung der Korian Deutschland GmbH beabsichtigt, bei der Korian Deutschland GmbH einen nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) besetzten Aufsichtsrat zu bilden. Nach Auffassung der Geschäftsführung ist der Aufsichtsrat der Korian Deutschland GmbH nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1; 5 Abs. 1; 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 3 MitbestG i. V. m. §§ 96 Abs. 1, 97 Abs. 2 Satz 1, 101 des Aktiengesetzes (AktG) paritätisch zusammenzusetzen, also hälftig aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat setzt sich daher zusammen aus je zehn Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Dies folgt daraus, dass die Korian Deutschland GmbH als Konzernmutter des deutschen Teilkonzerns der Korian-Gruppe in der Regel mehr als 20.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Die zehn Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat setzen sich aus sieben Arbeitnehmern der Korian Deutschland GmbH bzw. ihrer Konzerngesellschaften sowie drei Vertretern von Gewerkschaften zusammen. Die Gewerkschaften müssen dabei in der Korian Deutschland GmbH bzw. ihren Konzerngesellschaften vertreten sein, deren Arbeitnehmer nach diesem Gesetz an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern teilnehmen. Der Aufsichtsrat der Korian Deutschland GmbH wird nach den genannten gesetzlichen Bestimmungen gebildet und zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das Landgericht München I als das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen. München, den 31. August 2023 Geschäftsführung der Korian Deutschland GmbH
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Korian Deutschland GmbH, München.