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Verschmelzung: Schroyen Holding GmbH, Tillmann Holding GmbH Hrb 22.05.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 7262: Tillmann & Köckmann GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-59757 Arnsberg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2019 mit Ergänzung vom 07.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.01.2019 mit der Tillmann Holding GmbH mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 12251) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2019 mit Ergänzung vom 07.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.01.2019 mit der Schroyen Holding GmbH mit Sitz in Bad Sassendorf (Amtsgericht Arnsberg HRB 12228) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Tillmann & Schroyen GmbH & Co. KG, Arnsberg.