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Aktienrückkauf Ureg25.01.2007 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

RAPUNZEL Naturkost AG

Legau

Aktienrückkauf


In der ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft vom 21. Juli 2006 wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien, auf die ein Anteil am Grundkapital in Höhe von bis zu insgesamt
10 % des derzeitigen Grundkapitals entfällt, zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handelns in eigenen Aktien genutzt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 21.02.2008.
b) Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots (§ 53a AktG) nach Wahl des Vorstands mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots. Dabei sind die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu beachten, sofern und soweit sie Anwendung finden.
  Erfolgt der Erwerb der Aktien mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne (ohne Nebenkosten) je Stammaktie der Gesellschaft den Wert von € 8,00 um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Das Volumen kann begrenzt werden. Überschreitet die gesamte Zeichnung das Volumen bzw. können im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, erfolgt die Annahme nach Quoten. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär) kann vorgesehen werden. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen


Im Rahmen dieser Beschlüsse fordert die RAPUNZEL Naturkost AG ihre Aktionäre auf, Angebote zum Rückkauf von Aktien der RAPUNZEL Naturkost AG gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Der Kaufpreis beträgt EUR 9,60 je Stammaktie der Gesellschaft. Der Rückkauf ist auf 228.502 Aktien (10% des Grundkapitals der Stammaktien) und bis zum 31.05.2007 begrenzt. Der Vorstand behält sich vor, die Anzahl zu erhöhen und den Zeitraum zu verlängern, jedoch nicht über die durch den Beschluss bzw. durch das Gesetz gegebene Grenze hinaus. Bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär können bevorrechtigt angenommen werden. Der Vorstand weist darauf hin, dass die Aktien nur zu den Zwecken verwendet werden, wie sie gesetzlich zulässig bzw. im Hauptversammlungsbeschluss vom 21.07.2006 vorgesehen sind.

Ein entsprechendes Verkaufsangebot eines verkaufswilligen Aktionärs ist unter www.rapunzel.de abzurufen bzw. kann bei der Gesellschaft angefordert werden.

 

Legau, im Januar 2007

Der Vorstand



Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rapunzel Naturkost GmbH, Legau.