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Ge­sell­schafts­ver­trag · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb17.06.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 110997: Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH,
Vechta, Grenzweg 1, 49377 Vechta
. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere seine Änderung in § 3 ("Gegenstand der Gesellschaft") und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie seine Änderung in § 7 ("Geschäftsführung") und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung für die Geschäftsführer beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Abfallwirtschaft des Landkreises Vechta, soweit eine Übertragung nach §§ 136 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) rechtlich möglich ist. Dies sind insbesondere Abfallberatung, Einsammeln, Befördern und Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung und zur Verwertung aus dem Landkreis Vechta. Die Gesellschaft kann diese Aufgaben durch Dritte erfüllen lassen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH, Vechta.