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Verschmelzung: KONE GmbH Hrb27.05.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 8079: Janzhoff Aufzüge GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-44269 Dortmund
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.05.2019 mit der KONE GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 57225) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Janzhoff Aufzüge GmbH, Dortmund.

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