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Verschmelzung: MEIKO Deutschland GmbH Hrb21.05.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.05.2019)

Auf einen Blick

Text

HRB 16253: MEIKO Werksvertretung NORDBAYERN GmbH, Ungenannte Str. ??, D-90518 Altdorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der MEIKO Deutschland GmbH mit dem Sitz in Offenburg (Amtsgericht Freiburg HRB 719605) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MEIKO Werksvertretung NORDBAYERN GmbH, Altdorf.

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