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Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu … Hrb31.08.2023 Registerbekanntmachungen (Registerbekanntmachungen)
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Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: MEY Plan GmbH, Hamburg.