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Aufsichtsrat Ureg10.05.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

BG-Phoenics GmbH

Hannover

Bekanntmachung über die Bildung und Zusammensetzung
des Aufsichtsrats

Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass die BG-Phoenics GmbH nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) einen mitbestimmten Aufsichtsrat zu bilden hat, da die Gesellschaft derzeit regelmäßig mehr als 500, aber nicht mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Derzeit verfügt die Gesellschaft über keinen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist daher nach Ansicht der Geschäftsführung nicht nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt.

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG hat die BG-Phoenics GmbH deshalb einen Aufsichtsrat zu bilden. Dieser Aufsichtsrat muss gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 1 DrittelbG in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz (AktG) drittelparitätisch zusammengesetzt sein. Das bedeutet, dass der Aufsichtsrat zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer bestehen muss.

Der Aufsichtsrat wird nach diesen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG in Verbindung mit § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG in Verbindung mit § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

Hannover, 6. Mai 2024

Die Geschäftsführung


Benjamin Reiser

Falk Seidel

Daniel Bensid

 

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BG-Phoenics GmbH, Hannover.