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Hinweisbekanntmachung nach § 62 Abs. 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) Ureg 09.06.2008 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Dyckerhoff Aktiengesellschaft

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- ISIN: DE0005591002 // WKN: 559 100 -
- ISIN: DE0005591036 // WKN; 559 103 -

Hinweisbekanntmachung nach § 62 Abs. 3 Umwandlungsgesetz (UmwG)


Der Vorstand der Dyckerhoff AG weist darauf hin, dass es geplant ist, am 14.07.2008 (geplanter Verschmelzungstag) die 100%-ige Tochtergesellschaft Dyckerhoff Fertigbeton Saar-Mosel Verwaltungs GmbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 4184) (im folgenden "übertragende Gesellschaft" genannt) im erleichterten Konzernverschmelzungsverfahren auf die Dyckerhoff AG, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 2035 ("übernehmende Gesellschaft"), mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01.01.2008 zu verschmelzen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der übernehmenden Gesellschaft erreichen, können gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung bei der übernehmenden Gesellschaft verlangen, in der über die Zustimmung zu den Verschmelzungen beschlossen wird. Das Verlangen ist bis zum Ablauf des 11.07.2008 an den Vorstand der übernehmenden Gesellschaft zu richten. Frühestens am geplanten Verschmelzungstag wird die Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft der Verschmelzung zustimmen.

 

Wiesbaden, den 04. Juni 2008

Dyckerhoff Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dyckerhoff GmbH, Wiesbaden.