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Löschung · Verschmelzung: Adolf Flohr Automobile GmbH Hrb13.05.2019 Registerbekanntmachungen (Löschungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 20752: Adolf Flohr Motoryachten GmbH.,
Ungenannte Str. ??, D-21079 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Adolf Flohr Automobile GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 21111) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Adolf Flohr Automobile GmbH am 13.05.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Adolf Flohr Motoryachten GmbH, Hamburg.