Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG Ureg16.12.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Covestro Deutschland AG

Leverkusen

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG


Die Regierung von Abu Dhabi, die Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C., die XRG P.J.S.C., die ADNOC International UK Limited und die ADNOC International Germany Holding AG haben uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Covestro Deutschland AG gehört, da ihnen jeweils diejenigen Aktien, welche unmittelbar der Covestro AG gehören, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

Die Regierung von Abu Dhabi, die Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C., die XRG P.J.S.C., die ADNOC International UK Limited und die ADNOC International Germany Holding AG haben uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihnen jeweils mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der Covestro Deutschland AG gehört, da ihnen jeweils diejenigen Aktien, welche unmittelbar der Covestro AG gehören, gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

 

Leverkusen, im Dezember 2025

Covestro Deutschland AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Covestro Deutschland AG, Leverkusen.

Creative Commons Lizenzvertrag Die Visualisierungen zu "Covestro Deutschland AG - Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG" werden von North Data zur Weiterverwendung unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung gestellt.