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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG Ureg 15.07.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Bechtle AG

Neckarsulm

ISIN: DE000515870?

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder von Kombinationen dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals

Die ordentliche Hauptversammlung der Bechtle AG vom 27. Mai 2025 hat den Vorstand mit Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 b) ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2030 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeit im Gesamtnennbetrag bis zu 400.000.000,00 EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft ("Stückaktie") mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10.000.000,00 EUR zu gewähren. Die Ausgabe kann auch gegen Sacheinlage erfolgen.

Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen in den in der Ermächtigung näher bezeichneten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 108581) hinterlegt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Bechtle AG vom 27. Mai 2025 hat mit Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 c) ferner die Schaffung eines bedingten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft beschlossen. Das bedingte Kapital sieht vor, dass das Grundkapital der Bechtle AG um insgesamt bis zu 10.000.000,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 10.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden, Stückaktien bedingt erhöht wird (Bedingtes Kapital 2025). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente, die aufgrund Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2025 bis zum 26. Mai 2030 von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Das Bedingte Kapital 2025 und die entsprechende Satzungsänderung wurden noch nicht in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und des Bedingten Kapitals 2025 ist unter den Tagesordnungspunkten 8 b) und 8 c) der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die im Bundesanzeiger vom 14. April 2025 veröffentlicht worden ist.

 

Neckarsulm, im Juni 2025

Bechtle AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bechtle AG, Neckarsulm.