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Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 FamFG eingeleitet Hrb23.05.2023 Registerbekanntmachungen (Registerbekanntmachungen)

Text

Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 FamFG eingeleitet. Widerspruchsfrist: 6 Wochen.

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