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Verschmelzung: ACT IT Holding GmbH Hrb10.04.2019 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 14812: CONET Technologies Holding GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-53773 Hennef
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.01.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.01.2019 mit der ACT IT Holding GmbH mit Sitz in Niederkassel (Amtsgericht Siegburg, HRB 9897) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CONET Holding GmbH, Bonn.

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