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Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats - Einleitung eines Statusverfahrens gemäß … Ureg19.09.2019 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Luxoft GmbH

Stuttgart

Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Einleitung eines Statusverfahrens gemäß § 97 AktG für Luxoft GmbH mit Sitz in Stuttgart

Die Geschäftsführung der Luxoft GmbH mit Sitz in Stuttgart macht Folgendes bekannt:

1.

Die Luxoft GmbH beschäftigt inzwischen in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer. Die Geschäftsführung der Luxoft GmbH ist daher der Auffassung, dass gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG (Drittelbeteiligungsgesetz) ein mitbestimmter Aufsichtsrat nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes sowie des Aktiengesetzes (AktG) zu bilden ist, welcher zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern besteht.

2.

Gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1 AktG setzt sich der Aufsichtsrat für die Luxoft GmbH hiernach aus drei Mitgliedern zusammen, einem von den Arbeitnehmern gewählten Vertreter und zwei Gesellschaftervertretern.

3.

Der Aufsichtsrat wird nach den vorstehend genannten Bestimmungen zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Stuttgart anrufen.

 

12.09.2019

Luxoft GmbH

Jitka Steinmetz, Geschäftsführerin

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Luxoft GmbH, Leinfelden-Echterdingen.