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Aufsichtsrat Ureg21.01.2014 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

HOCHTIEF Solutions AG

Essen

Amtsgericht Essen HRB 14772

Bekanntmachung des Vorstands über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
gemäß § 97 Abs. 1 AktG

Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist.

Derzeit ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1, 7 MitbestG paritätisch zusammengesetzt, d.h. je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und aus Vertretern der Arbeitnehmer.

Zukünftig ist der Aufsichtsrat nach Ansicht des Vorstands gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG nur noch aus Vertretern der Anteilseigner zusammenzusetzen: Die Gesellschaft beschäftigt nunmehr in der Regel weniger als 501 Arbeitnehmer. D.h. die Gesellschaft unterschreitet die für die Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats erforderliche Zahl an Arbeitnehmern, sowohl nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG für die Bildung eines paritätisch zusammengesetzten Aufsichtsrats als auch nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG für die Bildung eines drittelbeteiligten Aufsichtsrats. Die Gesellschaft wurde zudem erst 1999 in das Handelsregister eingetragen, sodass auch die Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG für die vor dem 10. August 1994 eingetragenen Gesellschaften nicht einschlägig ist. Darüber hinaus sind auch die Voraussetzungen für eine Zurechnung von Arbeitnehmern nach § 5 Abs. 1 MitbestG bzw. § 2 Abs. 2 DrittelbG nicht gegeben. Herrschendes Unternehmen im Sinne dieser Vorschriften ist die Muttergesellschaft der Gesellschaft, die HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen, mit der die Gesellschaft durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verbunden ist.

Der Aufsichtsrat wird entsprechend dieser Bekanntmachung zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

 

Essen, den 13.01.2014

HOCHTIEF Solutions AG

Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HOCHTIEF Europe GmbH, Essen.