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Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 S. 3 AktG Ureg26.09.2022 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

SGL CARBON SE Wiesbaden - ISIN DE00723501 - Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 S. 3 AktG Der Vorstand der SGL Carbon SE ("Gesellschaft") hat am 14. September 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Mai 2019 die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von EUR 101.900.000,00 mit einem Zinskupon von 5,75 % p.a. und einer regulären Laufzeit bis zum 21. September 2027 beschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen wurden am 21. September 2022 ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen können, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß den Anleihebedingungen, zu einem Wandlungspreis von EUR 8,3298 je Aktie gewandelt werden. Der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital 2019 gemäß § 3 Abs. 10 der Satzung der Gesellschaft zugrunde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft, die Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, wurde gemäß Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) in Verbindung mit §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 S. 4 AktG sowie § 3 Abs. 10 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen sowie der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung zur Ausgabe vom 10. Mai 2019 wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden (HRB 23960) hinterlegt. Wiesbaden, im September 2022 Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SGL Carbon SE, Wiesbaden.