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Satzung Hrcdd31.08.2004 Handelsregister tägliche Änderungen
Auf einen Blick
Text
Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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3 | a) Die Hauptversammlung vom 28.05.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2004 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu Euro 17.475.500,00 (genehmigtes Kapital 2004/I) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt 17.475.500 neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen bis zum Ablauf des 27.05.2009 zu erhöhen. Bei Bareinlagen sollen die neuen Aktien von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist allerdings ermächtigt, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ebenfalls ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um im Rahmen der Ermächtigung nach Satz 1 a) bis zu 3.495.100 neue Aktien zu einem Preis auszugeben, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabepreises durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet, b) bis zu 17.475.500 neue Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Beteiligungen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft auszugeben, c) bis zu 1.747.500 neue Aktien an Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen oder als Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen zu überlassen. Die Anzahl der Aktien, die gemäß Punkt a) unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre ausgegeben werden, darf zusammen mit der Anzahl der Aktien, die die Gesellschaft aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG außerhalb der Börse veräußert, ohne allen Aktionären die Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft zum Erwerb anzubieten, sowie die Anzahl der Aktien, die zur Bedienung von unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG gewährten Wandel- und Optionsrechten dienen, insgesamt 10 % der das Grundkapital der Gesellschaft bildenden Aktien nicht überschreiten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern. |
a) 31.08.2004 Dr. Schweppe b) Anmeldung Blatt 744ff Sonderband |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: 1&1 AG, Montabaur.
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