Ottobrunn
Unmittelbares Bezugsangebot nach §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 1 AktG
Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien
Nach § 4 (4) der Satzung der TEN31 Bank AG ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 31.12.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 2.498.500,00 zu erhöhen.
Der Vorstand der TEN31 Bank AG hat am 18.12.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ebenfalls vom 18.12.2024 folgendes beschlossen:
| a) |
Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 10.400.000,00, das eingeteilt ist in 8.000.000 Stückaktien und auf das keine Einlagen ausstehen, wird gegen Bareinlagen um bis zu 1.774.500,00 EUR auf bis zu 12.174.500,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.365.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien erhöht.
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| b) |
Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,30 je Stückaktie. Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 5,86 : 1 zum Preis von EUR 1,30 je Aktie zum Bezug angeboten.
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| c) |
Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt.
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| d) |
Die Aktionäre der Gesellschaft werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht binnen der unten beschriebenen Bezugsfrist von zwei Wochen gegenüber der TEN31 Bank AG,
Alte Landstraße 21a, 85521 Ottobrunn
, auszuüben.
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| a) |
Der Bezugspreis ist unverzüglich nach Zeichnung in voller Höhe zur Einzahlung fällig und auf das Konto der TEN31 Bank AG mit der IBAN 92 7001 1600 9946 0500 13 einzuzahlen.
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| e) |
Etwaig aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien kann der Vorstand nach seinem Ermessen Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus zu den gleichen Bedingungen anbieten.
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| f) |
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 6.1.2025 mindestens 500.000 neue Aktien gezeichnet sind.
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| g) |
Die Zeichnung durch die Aktionäre wird unverbindlich, wenn die Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.3.2025 in das Handelsregister eingetragen ist.
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| h) |
Die gesamten Kosten der Kapitalerhöhung werden von der Gesellschaft getragen.
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Die Bezugsfrist läuft vom
23. Dezember 2024 0:00 Uhr bis 6. Januar 2025 24:00 Uhr.
Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage auch durch die Gesellschaft übermittelt.
Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von EUR 1,30 je neuer Aktie unverzüglich nach Zeichnung auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.
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