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Bekanntmachung über die Einziehung eigener Aktien Ureg24.11.2022 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Allianz SE München - ISIN DE0008404005 - Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien Die ordentliche Hauptversammlung der Allianz SE vom 4. Mai 2022 hat den Vorstand ermächtigt, die von der Allianz SE nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Stückaktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Ermächtigung umfasst auch die Einziehung im vereinfachten Verfahren ohne Herabsetzung des Grundkapitals durch Erhöhung des Anteils der übrigen Aktien am Grundkapital. Der Vorstand der Allianz SE hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung am 23. November 2022 beschlossen, 5.143.877 Stück erworbene eigene Aktien im Wege des vereinfachten Verfahrens ohne Herabsetzung des Grundkapitals durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG einzuziehen. Das Grundkapital der Allianz SE beträgt unverändert € 1.169.920.000,00 und ist zukünftig in 403.313.996 Stückaktien eingeteilt. München, im November 2022 Allianz SE Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Allianz SE, München.