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Hauptversammlung Ureg23.03.2010 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
RETEK AGIhlowEinberufung zur
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| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 128.699,49 wie folgt zu verwenden:
Die Zahlung der Dividende erfolgt am 7. Mai 2010. |
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien vom Tage der Beschlussfassung an für 18 Monate zu ermächtigen. Der Kaufpreis muss mindestens dem für die Aktien gezahlten Preis entsprechen und darf den gemeinen Wert der Aktien nicht überschreiten. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. |
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| 6. |
Bericht des Vorstandes über den Erwerb eigener Aktien Die RETEK AG hat in 2009 Aktien zu 5 Euro = 25.400,- Euro zu 25.400,- Euro gekauft. Der Anteil der eigenen Aktien zum 31. Dezember 2009 am Grundkapital beläuft sich auf 6,66 %. |
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| 7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2010 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FLICK GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft aus Aurich zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragenen Namensaktionäre entsprechend der Nennbeträge ihrer Aktien berechtigt.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RETEK AG, Ihlow.
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