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Verschmelzung Ureg02.06.2015 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
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con|energy AGEssenConEnergy Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Essen Hinweis auf eine bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die ConEnergy Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Essen -als übertragende Gesellschaft- auf die con|energy AG mit dem Sitz in Essen -als aufnehmende Gesellschaft- nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister con|energy AG eingereicht. Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der ConEnergy Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH in der Hand der übernehmenden con|energy AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vg[. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG). In den Geschäftsräumen der con|energy AG,
Der Vorstand |
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: con|energy AG, Essen.